Der Bauausschuss empfiehlt dem Bauherrn - auf Grundlage der Planvariante 3 - einen Bauantrag einzureichen. Bezüglich des Wasserrechts (u. a. Hochwassergefahr), des Naturschutzes und des Immissionsschutzes sind die Bauantragsunterlagen vorher mit dem Ordnungsamt abzustimmen. Planungen, die über den Altbestand hinausgehen, sind nicht genehmigungsfähig.