1. Die Ausführungen des Baureferates werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

2.    Der Stadtrat schließt sich den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung an und beschließt den Bebauungsplan Nr. 399, 1. Änderung einschließlich Begründung in der Fassung vom 24.09.2019 gem. § 10 BauGB als Satzung (Satzungsbeschluss).

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 399 1. Änderung gem. § 10 Abs. 3 BauGB nach Wirksamwerden des städtebaulichen Vertrages ortsüblich bekannt zu machen.

4.    Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Einwendungen das Abwägungsergebnis mitzuteilen.