Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 45, Nein: 0, Anwesend: 45

Der Stadtrat beschließt, ergänzend zum Beschluss des Stadt­rates vom 27.02.2019 auch die Gebühren/Auslagen zukünftig aus dem Kernhaushalt der Stadt Fürth zu finanzieren, die für die Erteilung der Anschluss- und Benutzungsgenehmigung für die vorübergehende Einleitung von Abwasser aus Sanitärcontainern bei öffentlichen Veranstaltungen anfallen, sofern bei diesen Veranstaltungen dem Antragsteller bzw. dem Veranstalter keine Einnahmen, Zuwendungen oder sonstige Erträge zufließen. Hierfür ist die einfache Erklärung des Antragstellers zur Ertragssituation, mit der Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben, ausreichend. Die StEF wird von der Nachweis- bzw. Nachprüfungspflicht der Ertrags-/Einnahmenfreiheit freigestellt.

Dieser Beschluss ergeht rückwirkend zum Erstbeschluss 27.02.2019