Beschlussalternative 1:

 

Der Bau- und Werksauschuss empfiehlt/ der Stadtrat beschließt:

  1. Von den Ausführungen der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

2.    Die Entwicklungen im Vollzug der Zweckentfremdungssatzungen der Städte Nürnberg und Erlangen sind abzuwarten – insbesondere vor dem Hintergrund der damit erzielten Ergebnisse hinsichtlich der Entlastung des örtlichen Wohnungsmarktes.

Beschlussalternative 2:

Dem Vorschlag der Verwaltung wird nicht gefolgt. Der Bau- und Werksauschuss empfiehlt/ der Stadtrat beschließt: Die Verwaltung wird beauftragt, eine Zweckentfremdungssatzung analog der Satzung der Stadt Nürnberg zur Beschlussfassung vorzulegen. Die für den Vollzug der Zweckentfremdungssatzung erforderliche Personalausstattung muss vor Inkrafttreten der Satzung im dann zuständigen Referat (welches noch festzulegen wäre) gewährleistet sein.


Der Bauausschuss entscheidet sich gegen 2 Stimmen für Beschlussalternative 1. Die Verwaltung wird gebeten, die Erfahrungen der Städte Nürnberg und Erlangen abzuwarten und nach der Sommerpause eine entscheidungsreife Vorlage zu erarbeiten. Sollten die Erfahrungen für eine Zweckentfremdungssatzung sprechen, ist eine Satzung vorzubereiten und der erforderliche Personalbedarf zu benennen.