Der Bauausschuss schließt sich dem Ergänzungsantrag von B90/Die Grünen vom 15.1.2020 (Tischvorlage) an und beauftragt die Verwaltung, eine entsprechende Beschlussvorlage zur Änderung der Stellplatzsatzung bis zum Frühjahr 2020 vorzulegen.

 


Der Bauausschuss legt fest, dass die Befreiung von der Stellplatzablöse bei Ausbaumaßnahmen im gesamten Stadtgebiet auf kleinere Nachverdichtungsprojekte beschränkt werden soll, bei denen nur eine geringe Zahl neuer Wohnungen entsteht. Die Befreiung soll außerdem nur dann greifen, wenn es am Ausbauobjekt keinen Platz für zusätzliche Parkplätze gibt oder wenn dafür Grünflächen geopfert werden müssten.

Bei welcher Zahl von entstehenden Wohnungen die Obergrenze für die Befreiung gezogen werden soll, wird die Verwaltung durch Auswertung der Ablösezahlungen der letzten 2  Jahre ermitteln.

Generell keine Befreiung soll es bei der Fahrradstellplatzablöse geben.