Nachtrag: 14.01.2020

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Der Bau- und Werkausschuss nimmt die Ausführungen der Stadtheimatpflege zur Haltung des Bayer. Landesamts zur Denkmalpflege im fraglichen Fall zur Kenntnis.

 

Er beauftragt die Verwaltung, umgehend ein Schreiben an das Bayer. Landesamt für Denkmalpflege und das Kultusministerium zu senden mit dem Appell, im Hinblick auf die städtebauliche und historische Bedeutung das Wohnhaus in der Ludwigstraße 24 in die Denkmalliste aufzunehmen.

 

Die Entscheidung über die Erteilung der Baugenehmigung wird zurückgestellt.