Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 51, Nein: 0, Anwesend: 51

1.

Die nach der Satzung der Stadt Fürth zur Regelung von Fragen des Gemeindeverfassungsrechts gebildeten Ausschüsse werden gemäß dem beiliegenden Ausschussverzeichnis besetzt.

 

2.

Die sonstigen im Ausschussverzeichnis genannten städtischen Gremien werden, wie dort dargestellt, gebildet und besetzt.

 

3.

Die Stiftungsräte werden gemäß den jeweiligen Stiftungssatzungen zu Beginn einer Stadtratsperiode für die Dauer der gesamten Stadtratsperiode gemäß dem beiliegenden Ausschussverzeichnis besetzt.

 

4.

Die Beiratsmitglieder werden in den Beirat des Jobcenters Fürth Stadt gemäß dem beiliegenden Ausschussverzeichnis entsandt.

 

5.

Im Übrigen werden die in der Anlage genannten Stadtratsmitglieder in die entsprechenden nichtstädtischen Gremien entsandt soweit diese nicht separat zu beschließen oder zu empfehlen sind.

 

6.

Zum Vorsitzenden des Umlegungsausschusses wird der 2. Bürgermeister bestimmt.

 

7.

Das Ausschussverzeichnis (Stand 7. Mai 2020) sowie die Ergebnisse des vorangegangenen Losverfahrens zur Ermittlung der Sitzverteilung in den Gremien mit 11, 10, 8, 7, 6 und 5 Sitzen mit der dazugehörigen Niederschrift über die durchgeführten Losentscheide sind Bestandteil dieses Beschlusses.