Sitzung: 07.02.2020 UA/046/2020
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Anwesend: 15
Vorlage: OA/0391/2020
Der Umweltausschuss beschließt, Ausnahmen gem. § 24 Abs. 1 der 1. SprengstoffV zum Abbrennen von Feuerwerken in der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember eines Jahres grundsätzlich nicht zu erteilen.