Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Anwesend: 15

Der Umweltausschuss beschließt, Ausnahmen gem. § 24 Abs. 1 der 1. SprengstoffV zum Abbrennen von Feuerwerken in der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember eines Jahres grundsätzlich nicht zu erteilen.