Der Bau- und Werkausschuss beschließt, dass die Stadt Fürth künftig bei neuen Bebauungsplänen die verbindliche Nutzung von Sonnenenergie in Form von Photovoltaik, Solarthermie und/oder Dachbegrünung festlegt.

Dies soll auch gelten bei

·         der Überarbeitung von Bebauungsplänen

·         städtebaulichen Verträgen und Erbpachtverträgen

·         eigenen(kommunalen) Bauprojekten und Bauprojekten von Tochtergesellschaften oder Beteiligungen

 

Zu den Einzelheiten der Regelung (u.a. Mindestanteil der Solarnutzung an der gesamten Dachfläche, Beratung der Bauherren, rechtssichere Umsetzung) erarbeitet die Verwaltung einen praktikablen Vorschlag und legt ihn dem Stadtrat zur Beschlussfassung vor.

 


Der Antrag ist durch Beschlussfassung beantwortet.