Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt, die bestehenden Bebauungspläne hinsichtlich den Festlegungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, Naturschutz und Denkmalschutz zu überprüfen.

In einem ersten Schritt soll die Verwaltung Kriterien festsetzen, nach denen die vorhandenen 241 Bebauungspläne priorisiert werden können.

Dabei schlüsselt die Verwaltung auf, wieviel Personal zusätzlich benötigt wird, um zunächst die Überprüfung und – in einem zweiten Schritt – die erforderliche Änderung der Bebauungspläne vorzunehmen.

Der Bau- und Werkausschuss behält sich die weitere Beschlussfassung vor.


Der Antrag ist durch Beschlussfassung beantwortet.