Der Stadtrat beauftragt das Tiefbauamt die erforderlichen Haushaltsmittel zu beantragen und die Asphaltierungsarbeiten durchführen zu lassen.
Herr Pösl, Leiter
des Tiefbauamtes, informiert das Gremium, dass die geplante “unkomplizierte”
Maßnahme im Rahmen des Bauunterhaltes nicht durchgeführt werden kann, da der
Weg im Wasserschutzgebiet liegt. Es wären demzufolge deutlich aufwändigere und somit
kostenintensive Baumaßnahmen erforderlich.
Die Verwaltung sichert zu, im Rahmen der Haushaltsberatungen eine Kostenberechnung als Grundlage für die Entscheidung zur Umsetzung der Maßnahme vorzulegen.