1. Den Ausführungen des Baureferates wird beigetreten.

 

  1. Der Ferienausschuss beschließt unter Berücksichtigung der zugrundeliegenden Gesamtabwägung die Flächennutzungsplanänderung Nr. 2014.13 einschließlich der Begründung.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen nach dem Feststellungsbeschluss das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

 

  1. Das Baureferat wird beauftragt, die Flächennutzungsplanänderung Nr. 2014.13 nach dem Feststellungsbeschluss der Regierung von Mittelfranken gem. § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen.