Das wichtige und umfangreiche Thema „Digitalisierung“ wird nicht dem Personal und

Organisationsausschuss zugeschlagen, sondern in einem eigenen separaten Ausschuss, Unterausschuss oder Beirat abgebildet. Die Verwaltung schlägt ein geeignetes Gremium vor. Die vorgeschlagene Änderung des § 11 Abs. 6 der Geschäftsordnung wird dementsprechend nicht umgesetzt.

 


In seiner Tischvorlage schlägt das Rf. II vor, in ca. 2 bis 3 Jahren bei Fortschreiten diverser IT-Projekte, zum Beispiel in Richtung einer SMART-City Betrachtung, der richtige Zeitpunkt gekommen wäre, den Gedanken eines eigenständigen Ausschusses oder Beirats für Digitalisierung wieder aufzugreifen.