Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

Die Stadt Fürth verzichtet bei der Stundung von Gemeindesteuern und sonstigen Stundungen infolge der Auswirkungen der Corona-Krise auf die üblichen Stundungszinsen.

Diese Regelung gilt für Stundungen bis 31.12.2020 und unabhängig von ihrer finanziellen Bedeutung.

 

Die Stadt Fürth hebt befristetet bis zum 31.12.2020 die Geschäftsordnung des Stadtrates in Verbindung mit den Vollzugsvorschriften zum Haushaltsplan dahingehend auf, dass die Verwaltung über Anträge auf die Stundung von Steuern bis zu 250.000 € selbst entscheiden darf.