Sitzung: 07.05.2020 StR/119/2020
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 51, Nein: 0, Anwesend: 51
Vorlage: Rf. III/0119/2020
Der Stadtrat beschließt die gemäß Anlage 1 bzw. Anlage 2 ermittelten Zuwendungsbeträge, gültig ab 01.05.2020, auf folgender Grundlage:
1.
Zuwendungen
erhalten Fraktionen und Gruppen. Ausschussgemeinschaften, denen mindestens eine
Gruppe und mindestens ein Einzelstadtrat angehören, erhalten Zuwendungen auf
Antrag. In diesen Fällen hat die beteiligte Gruppe bzw. haben die beteiligten
Gruppen keinen eigenständigen Anspruch mehr. Einzelstadträte erhalten keine
Zuwendungen.
2.
Insgesamt
stehen pro Jahr 100.000 € städtische Haushaltsmittel zur Verfügung, wovon 30 %
als Sockel- und 70 % als variabler Betrag ausgestaltet werden. Bei der
Verteilung des Sockelbetrages werden Fraktionen mit dem Faktor 1, Gruppen und
Ausschussgemeinschaften mit dem Faktor 0,25 berücksichtigt. Der variable Teil
wird pro Kopf verteilt.
3.
Die
Zuwendungsempfänger haben nach Ablauf eines Kalenderjahres einen Nachweis
einschließlich sämtlicher Belege über die Verwendung der erhaltenen Beträge
vorzulegen. Das als Anlage 3 beigefügte Merkblatt wird zustimmend zur Kenntnis
genommen.