Der Stadtrat beschließt die gemäß Anlage 1 bzw. Anlage 2 ermittelten Zuwendungsbeträge, gültig ab 01.05.2020, auf folgender Grundlage:

 

1.    Zuwendungen erhalten Fraktionen und Gruppen. Ausschussgemeinschaften, denen mindestens eine Gruppe und mindestens ein Einzelstadtrat angehören, erhalten Zuwendungen auf Antrag. In diesen Fällen hat die beteiligte Gruppe bzw. haben die beteiligten Gruppen keinen eigenständigen Anspruch mehr. Einzelstadträte erhalten keine Zuwendungen.

2.    Insgesamt stehen pro Jahr 100.000 € städtische Haushaltsmittel zur Verfügung, wovon 30 % als Sockel- und 70 % als variabler Betrag ausgestaltet werden. Bei der Verteilung des Sockelbetrages werden Fraktionen mit dem Faktor 1, Gruppen und Ausschussgemeinschaften mit dem Faktor 0,25 berücksichtigt. Der variable Teil wird pro Kopf verteilt.

3.    Die Zuwendungsempfänger haben nach Ablauf eines Kalenderjahres einen Nachweis einschließlich sämtlicher Belege über die Verwendung der erhaltenen Beträge vorzulegen. Das als Anlage 3 beigefügte Merkblatt wird zustimmend zur Kenntnis genommen.