1.    Dem Bebauungsvorschlag der Verwaltung wird zugestimmt, da hierdurch ein verträglicher Ausgleich zwischen Baumerhalt und Baurecht geschaffen werden kann.

                                                                                 - gegen 4 Stimmen angenommen –

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt den rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 285 zu ändern (Änderungsbeschluss).
Ziel der Änderung ist die Festsetzung von Baufenstern unter Berücksichtigung des bestehenden Baurechts zur Minimierung des Eingriffs in Gehölzbestände sowie zur besseren und detaillierteren Steuerung der städtebaulichen Struktur.
Des Weiteren soll geprüft werden, ob sich durch die Umstellung des Bebauungsplanes auf die aktuelle Baunutzungsverordnung Möglichkeiten ergeben, den Versiegelungsgrad zu reduzieren und in wieweit der Bebauungsplan um Festsetzungen bezüglich der Anbringung von Photovoltaik, Solarthermie und/oder begrünten Flachdächern ergänzt werden kann.

                                                                                  - einstimmig angenommen -


Die Baureferentin Frau Lippert bestätigt, dass bei Eingang von Bauanträgen, die den Zielen des geplanten Bebauungsplans widersprechen, umgehend eine Veränderungssperre erlassen wird.

 

Das Gremium beschließt einvernehmlich getrennte Abstimmung über die beiden Beschlusspunkte.