1. Dem Bebauungsvorschlag der Verwaltung wird zugestimmt, da hierdurch ein verträglicher Ausgleich zwischen Baumerhalt und Baurecht geschaffen werden kann.
- gegen 4 Stimmen angenommen –
2. Die Verwaltung wird beauftragt den
rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 285 zu ändern (Änderungsbeschluss).
Ziel der Änderung ist die Festsetzung von Baufenstern unter Berücksichtigung
des bestehenden Baurechts zur Minimierung des Eingriffs in Gehölzbestände sowie
zur besseren und detaillierteren Steuerung der städtebaulichen Struktur.
Des Weiteren soll geprüft werden, ob sich durch die Umstellung des
Bebauungsplanes auf die aktuelle Baunutzungsverordnung Möglichkeiten ergeben,
den Versiegelungsgrad zu reduzieren und in wieweit der Bebauungsplan um
Festsetzungen bezüglich der Anbringung von Photovoltaik, Solarthermie und/oder
begrünten Flachdächern ergänzt werden kann.
- einstimmig angenommen -
Die Baureferentin
Frau Lippert bestätigt, dass bei Eingang von Bauanträgen, die den Zielen des
geplanten Bebauungsplans widersprechen, umgehend eine Veränderungssperre
erlassen wird.
Das Gremium
beschließt einvernehmlich getrennte Abstimmung über die beiden Beschlusspunkte.