Sitzung: 27.05.2020 StR/120/2020
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 49, Nein: 0, Anwesend: 49
Vorlage: Käm/0700/2020
Die städtische Richtlinie für Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen tritt
zum 01.06.2020 in Kraft und ersetzt die bestehende Richtlinie vom 27.09.2017.
Die Förderung von
Investitionsvorhaben freigemeinnütziger und sonstiger Träger zur Schaffung und
Erhaltung von Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen im Sinne von Art. 2
Abs. 1 BayKiBiG wird dabei auf 90 v. H. der förderfähigen Ausgaben festgelegt. Sind die tatsächlichen Ausgaben niedriger
als der ermittelte Kostenhöchstwert, so sind nur 90 v. H. dieser Ausgaben
förderfähig.
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel sowie bei einer für die Stadt Fürth gleichbleibenden Förderkulisse nach Art. 10 FAG.
Der Antrag von Frau Stadträtin Brenner und Herrn Stadtrat Schönweiss, DIE LINKE, auf Vertagung wird gegen 3 Stimmen abgelehnt (3:46).