Nachtrag: 25.05.2020
Sitzung: 29.05.2020 AJJ/047/2020
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14
Die Anfrage wurde umfänglich beantwortet. Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete Maßnahmen zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen freier Träger umzusetzen, so z.B.
a) die Vorziehung der Abschlagszahlung des nächsten Betriebskostenzuschusses und/oder
b) die Vorleistung des (Gebühren-)Beitragsersatzes des Freistaats Bayern an die Träger, jedoch nicht, bevor das Ministerium eine Verfahrensregelung ver-öffentlicht hat.