Die Anfrage wurde umfänglich beantwortet. Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete Maßnahmen zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen freier Träger umzusetzen, so z.B.

 

a)       die Vorziehung der Abschlagszahlung des nächsten Betriebskostenzuschusses und/oder

b)      die Vorleistung des (Gebühren-)Beitragsersatzes des Freistaats Bayern an die Träger, jedoch nicht, bevor das Ministerium eine Verfahrensregelung ver-öffentlicht hat.