1)

Der Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage einer wissenschaftlichen Erfassung von Ufervegetation und geschützten Arten, Gewässerökologie sowie der Ermittlung des Umfangs des Gemeingebrauchs ein Konzept für eine sanfte und naturverträgliche Nutzung der Flüsse Pegnitz, Rednitz und Regnitz durch Kanu- und Bootsfahrten, möglichst gemeinsam mit der Stadt Nürnberg, zu erarbeiten (sog. „Kanukonzept“).

Der Beschuss ergeht vorbehaltlich einer staatlichen Förderung der wissenschaftlichen Erfassungsarbeiten.

 

2)

Der Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung, die vorliegenden Anträge auf wasserrechtliche Schifffahrtsgenehmigung im Einvernehmen mit den Antragstellern bis zum Vorliegen des „Kanukonzepts“ zurückzustellen. Kann ein Einvernehmen nicht hergestellt werden, sind sämtliche Anträge bis zum Vorliegen aussagekräftiger Erkenntnisse bzw. zur Fertigstellung des „Kanukonzepts“ (spätestens bis 31.12.2022) abzulehnen, um die befürchteten nachhaltigen bzw. irreversiblen Schäden zu vermeiden.