Nicht ausgeschöpfte Fördermittel aus dem Lastenrad-Budget für Gewerbetreibende werden zukünftig in das Lastenrad-Budget für Privatpersonen überführt. Ferner sollen die Werbemaßnahmen für die Fördermittel für Lastenräder für Gewerbetreibende erhöht werden.

 

Auf Anregung des Unverpacktladens Fürth wird die Änderung der Richtlinien zur Förderung von Lastenfahrrädern unter TOP 14.1 -ö- insofern erweitert, dass auch andere E-Fahrräder zum Lastentransport (z.B. E-Bike mit Anhänger) unter die Förderfähigkeit fallen.

 


Dieser TOP wird bei TOP 14.1 -ö- mitbehandelt. Hiermit besteht Einverständnis.