Nachtrag: 24.06.2020
Sitzung: 24.06.2020 StR/121/2020
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 50, Nein: 0, Anwesend: 50, Persönlich beteiligt: 0
Nicht ausgeschöpfte
Fördermittel aus dem Lastenrad-Budget für Gewerbetreibende werden zukünftig in
das Lastenrad-Budget für Privatpersonen überführt. Ferner sollen die
Werbemaßnahmen für die Fördermittel für Lastenräder für Gewerbetreibende erhöht
werden.
Auf Anregung des
Unverpacktladens Fürth wird die Änderung der Richtlinien zur Förderung von
Lastenfahrrädern unter TOP 14.1 -ö- insofern erweitert, dass auch andere
E-Fahrräder zum Lastentransport (z.B. E-Bike mit Anhänger) unter die
Förderfähigkeit fallen.
Dieser TOP wird bei TOP 14.1 -ö- mitbehandelt. Hiermit besteht Einverständnis.