Der Bauausschuss beschließt, dass die Stadt Fürth unter Einbeziehung aller relevanten Ämter alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen soll, um das Anwesen zu erhalten. Eine Abbruchgenehmigung darf nicht erteilt werden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, in der nächsten Sitzung im September erneut zu berichten.


Die Baureferentin Frau Lippert informiert den Bauausschuss über die Sach- und Rechtslage und über die bislang bereits durchgeführten Maßnahmen (Ersatzvornahme, Sicherungsmaßnahmen). Es muss leider festgestellt werden, dass der Vermieter keinerlei Interesse an den Gebäuden zeigt und diese verfallen lässt.