Die Baureferentin informiert gemeinsam mit Herrn Schubert, Leiter des Stadtplanungsamtes, über den Sachstand. Im Zuge der Erarbeitung der im Beschluss vom 05.02.2020 genannten Regelungen für den Stadtrat  wurde seitens des Baureferates festgestellt, dass eine generalisierte Regelung für die Gesamtstadt rechtlich nicht umsetzbar ist, da jede Festsetzung eines Bebauungsplanes im Zuge einer Einzelfallprüfung abzuwägen und zu begründen ist.   
Um dem Ziel des Beschlusses, die ökologische Qualität der Bebauungsplanfestsetzungen zu erhöhen, dennoch gerecht zu werden und gleichzeitig rechtssichere Bebauungspläne aufzustellen, wird derzeit durch das Stadtplanungsamt ein „Baukasten“ von möglichen Festsetzungen erarbeitet, der zu einer ökologischen Optimierung der Bebauungspläne der Stadt Fürth führen soll. Dieser Baukasten wird dann jeweils bei der Aufstellung der einzelnen Bebauungspläne anzuwenden und die Aufnahme passender Festsetzungen jeweils einzeln abzuwägen sein.

Ziel ist die Vorstellung des „Baukastens“ und dessen Beschluss durch den Bau- und Werkausschuss noch im Jahr 2020.