Sitzung: 01.10.2020 StR/123/2020
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 47, Nein: 0, Anwesend: 47, Persönlich beteiligt: 0
Vorlage: StdA/0016/2020
Die „Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Bestattungs- und Friedhofssatzung der Stadt Fürth vom 14. November 2007“ wird gemäß Anlage 2 beschlossen.
Herr Stadtrat
Geismann, Bündnis 90/Die Grünen, beantragt, dass in der Gebührensatzung zur
Bestattungs- und Friedhofssatzung festgesetzt wird, dass für Grabanlagen, deren
steinbildhauerische Gestaltung von vor dem Jahr 1960 stammt, ein ermäßigter
Gebührensatz gilt.
gegen 10 Stimmen
abgelehnt (37:10)