Nach Diskussion wird deutlich, dass dieser Tagesordnungspunkt für eine weitere Behandlung von den Antragsteller*innen für den Finanz- und Verwaltungsausschuss angemeldet werden müsste. Eine vorherige Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Amt (Standesamt) erscheint sinnvoll. Hiergegen wird nicht widersprochen.