TOP 3.1 -ö- und TOP 3.2 –ö- werden gemeinsam mit TOP 3 -ö- behandelt.

 

Der Antrag für die Sitzung des Stadtrates am 18.03.2021 hinsichtlich Benennung der Ausschussmitglieder für den Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten (AJJ) gilt somit als erledigt.

 

Der im Antrag erwähnte Themenkomplex hinsichtlich Veränderung der Geschäftsordnung wurde bereits mit Verfügung vom 15.03.2021 zur Behandlung in den Ältestenrat am 19.04.2021 verwiesen.