Nachtrag: 24.03.2021
Sitzung: 24.03.2021 BSS/031/2021
Antrag: N - Anfrage der SPD-Stadtratsfraktion vom 17.03.2021 - Situation Wohngeldstelle Fürth
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Anwesend: 0, Persönlich beteiligt: 0
Herr Bergsch erläutert ausführlich die aktuelle Situation in der Wohngeldstelle. Die Antworten auf die von der SPD Fraktion aufgeworfenen Fragen sind nachstehend zusammengefasst:
1.
Wie
viele Wohngeldbezieher*innen gibt es in Fürth
Zahllauf
03/2021 (01.03.2021) : 785 Haushalte
2.
Wie
hat sich die Zahl der Anträge zum letzten Jahr verändert
Steigerung um 1.436 Anträge = 63,06 %;
Wenn hiervon die reinen Neuanträge an Kurzarbeiteranträgen (69) herausgerechnet
werden, ergibt sich eine tatsächliche Steigerung aufgrund des
Wohngeldstärkungsgesetzes vom 01.01.2020 um 60,3 %. Diese Steigerung wird
dauerhaft bestehen bleiben bzw. sogar noch ansteigen (Grundrentengesetz,
periodische Erhöhung/Anpassung Wohngeld). Auch aufgrund der wirtschaftlichen
Situation nach der Corona-Pandemie werden möglicherweise Viele ihren
Arbeitsplatz verlieren und somit Aufstockung durch WG erhalten.
Rein aufgrund der Corona-Pandemie betroffene Haushalte 2020; 126 Fälle = alle Neuanträge aufgrund
Kurzarbeitergeld (KUG) sowie alle Änderungsbescheide aufgrund KUG oder Verlust
der Nebentätigkeit/Minijobs durch Corona.
3.
Wie
viele Anträge werden derzeit bearbeitet
Stand 03/2021 sind zur Zeit 324
unerledigte Fälle anhängig.
Davon ist ca. die Hälfte aber noch nicht entscheidungsreif, da Unterlagen
fehlen. Der Rest könnte innerhalb von 2-4 Wochen erledigt werden, wenn es der
Arbeitsanfall bei dem/r Sachbearbeiter/in zulassen würde.
4.
Wie
lange wird ein Antrag im Durchschnitt bearbeitet bis er beschieden ist
Wenn alle Unterlagen vorliegen werden
die Anträge aktuell in 4-5 Wochen verbeschieden. I.d.R. dauert eine Bearbeitung
aber 2 Monate, da immer wieder notwendige Unterlagen nicht beigebracht werden.
Erschwerend kommt hier selbstverständlich auch die eingeschränkte
Erreichbarkeit von anderen Behörden, die für eine Entscheidung notwendig sind
(z.B. JC, Kindergeldkasse) hinzu.
5.
Wie
sieht die Überstundensituation der Mitarbeiter vor Ort aus
Aktuell werden in der Wohngeldstelle
insg. 690 Überstunden vor sich her getragen. Die Höhe fällt von Sachbearbeiter/in
zu Sachbearbeiter/in unterschiedlich aus, da manche aufgrund familiärer
Verpflichtungen weniger Überstunden machen können als andere. Dies entspricht
einer durchschnittlichen Überstundenanzahl pro Mitarbeiter/in (einschl.
Sachgebietsleiterin und Abteilungsleiter sowie Teilzeitkräften) von 86 Stunden.
(Beschäftiget aktuell: 1 SGL + 5 SB VZ und SB 20 Stunden) +
Abteilungsleitung)
6.
Gerne
soll auch darüber berichtet werden, wie oft sich die gesetzlichen Grundlagen
des Wohngeldes verändern.
Das Wohngeld
ist zwischenzeitlich zu einer der vorrangigen Sozialleistungen in unserem
Leistungssystem geworden. Hierzu haben u.a. auch die laufenden
Gesetzesänderungen mit ihren massiven positiven Auswirkungen für die
Leistungsberechtigten beigetragen.
Wohngeld nimmt inzwischen gemeinsam
mit SGB II eine „Führungsposition“ im Bereich der Sozialleistungen ein. Diese
Stellung wird künftig mit den erfolgten und noch anstehenden Gesetzesänderungen
weiter ausgebaut werden.
Letztmalig erfolgte eine Gesetzesanpassung im Bereich Wohngeld zum 01.01.2021
mit dem sog. CO²-Bepreisungsgesetz. Diese Änderung dient der Entlastung der
Empfänger/innen bei den Heizkosten. Auch diese kleinere Anpassung führte dazu, wie bereits
2020, dass der komplette Bestand an laufenden Wohngeldempfängern/innen neu zu
berechnen war und es mussten für alle entsprechend neue Bescheide erlassen
werden. Dies bedeutete erneut einen sehr großen zusätzlichen Arbeitsaufwand für
die Sachbearbeiter/innen.
Ebenso
wurde zum 01.01.2021 das Grundrentengesetz in Kraft gesetzt. Dies wird
ebenfalls noch merkliche Auswirkungen auch auf den Bereich Wohngeld haben.
Sobald die Deutsche Rentenversicherung Bescheinigungen für die
Grundrentenzeiten ausstellen kann (voraussichtlich ab Mitte 2021), muss dann
über die Wohngeldleistungen rückwirkend zum 01.01.2021 neu entschieden werden.
Dies wird erneut zu massiven Neuberechnungen mit Rückrechnungen führen und
somit die Sachbearbeiter/innen deutlich mehr belasten.
Bereits
zum 01.01.2020 ist das Wohngeldstärkungsgesetz (WoGStärkG) in Kraft getreten.
Hierbei handelt es sich um eine sehr große Gesetzesänderung mit entsprechend
deutlicheren Auswirkungen, da die letzte Wohngeldanpassung schon 4 Jahre
zurücklag (01.01.16). Seitdem sind die Wohnkosten und die Verbraucherpreise
deutlich gestiegen und werden voraussichtlich weiter steigen.
Wesentliche Änderungen:
-Neue Wohngeldformel
- Mietstufenerhöhung von III auf IV
Personenzahl |
Stadt Fürth bis 31.12.2019 in der Mietstufe III |
Stadt Fürth seit dem 01.01.2020 in
der Mietstufe IV |
|
1 |
390,00 € |
478,00 € |
|
2 |
473,00 € |
579,00 € |
|
3 |
563,00 € |
689,00 € |
|
4 |
656,00 € |
803,00 € |
|
5 |
750,00 € |
918,00 € |
|
jede weitere Person |
+ 91,00 € |
+ 111,00 € |
|
- Dynamisierung
des WG (erstmalig zum 01.01.2022)
Mit dieser Leistungserhöhung wurde sichergestellt, dass das Wohngeld die
Rolle als vorrangiges und den Leistungen nach SGB II und XII vorgelagertes
Leistungssystem einnimmt. Die bereits erwähnten Steigerungszahlen sind
hauptsächlich auf diese Gesetzesänderung zurückzuführen.
Weitere anstehende Herausforderungen:
+
Umstellung auf die E-Akte
+ Digitalisierungsoffensive im Bereich Wohngeld
– Digitale Unterschrift und Antrag sind bereits Pilotprojekte
Zusammenfassung:
Wohngeld
ist eine Transferleistung, die allen Bürgerinnen und Bürgern mit niedrigerem
Einkommen eine Teilhabe am Wohnungsmarkt ermöglichen soll. Hierbei soll ein
Bezug von Arbeitslosengeld II vermieden werden. Daher ist es umso wichtiger,
dass ein Wohngeldbezug reibungslos klappt. Aufgrund der Pandemie sind einige
Bürgerinnen und Bürger in eine finanzielle Schieflage geraten.
Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld I, und andere finanzielle Einbußen bei
Selbstständigen machen einen Wohngeldbezug für diese immer wahrscheinlicher.
Mit
dem CO²-Bepreisungsgesetz trat mit Beginn des Jahres 2021 eine neue Wohngeldanpassung in Kraft. Hier müssen alle schon
bestehenden Bescheide überprüft und nachgebessert werden. Im Verlauf des Jahres
müssen sehr viele Bescheide aufgrund der Rentenanpassung und der Grundrente
erneut überprüft und geändert werden.
Alle
diese Veränderungen wirken sich auf die Arbeit und nicht zuletzt auf die
Bearbeitungszeit der Wohngeldstelle aus, daher ist diese in den Blick zu nehmen
und gegebenenfalls zu handeln.