Nachtrag: 24.03.2021

Antrag: N - Anfrage der SPD-Stadtratsfraktion vom 17.03.2021 - Situation Wohngeldstelle Fürth

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Anwesend: 0, Persönlich beteiligt: 0

Herr Bergsch erläutert ausführlich die aktuelle Situation in der Wohngeldstelle. Die Antworten auf die von der SPD Fraktion aufgeworfenen Fragen sind nachstehend zusammengefasst:

 

1.         Wie viele Wohngeldbezieher*innen gibt es in Fürth

Zahllauf 03/2021 (01.03.2021) :       785 Haushalte

2.         Wie hat sich die Zahl der Anträge zum letzten Jahr verändert

Steigerung um 1.436 Anträge = 63,06 %;
Wenn hiervon die reinen Neuanträge an Kurzarbeiteranträgen (69) herausgerechnet werden, ergibt sich eine tatsächliche Steigerung aufgrund des Wohngeldstärkungsgesetzes vom 01.01.2020 um 60,3 %.
Diese Steigerung wird dauerhaft bestehen bleiben bzw. sogar noch ansteigen (Grundrentengesetz, periodische Erhöhung/Anpassung Wohngeld). Auch aufgrund der wirtschaftlichen Situation nach der Corona-Pandemie werden möglicherweise Viele ihren Arbeitsplatz verlieren und somit Aufstockung durch WG erhalten.
Rein aufgrund der Corona-Pandemie betroffene Haushalte 2020; 126 Fälle = alle Neuanträge aufgrund Kurzarbeitergeld (KUG) sowie alle Änderungsbescheide aufgrund KUG oder Verlust der Nebentätigkeit/Minijobs durch Corona.

3.         Wie viele Anträge werden derzeit bearbeitet


Stand 03/2021 sind zur Zeit 324 unerledigte Fälle anhängig.
Davon ist ca. die Hälfte aber noch nicht entscheidungsreif, da Unterlagen fehlen. Der Rest könnte innerhalb von 2-4 Wochen erledigt werden, wenn es der Arbeitsanfall bei dem/r Sachbearbeiter/in zulassen würde.

4.         Wie lange wird ein Antrag im Durchschnitt bearbeitet bis er beschieden ist


Wenn alle Unterlagen vorliegen werden die Anträge aktuell in 4-5 Wochen verbeschieden. I.d.R. dauert eine Bearbeitung aber 2 Monate, da immer wieder notwendige Unterlagen nicht beigebracht werden.
Erschwerend kommt hier selbstverständlich auch die eingeschränkte Erreichbarkeit von anderen Behörden, die für eine Entscheidung notwendig sind (z.B. JC, Kindergeldkasse) hinzu.

5.         Wie sieht die Überstundensituation der Mitarbeiter vor Ort aus


Aktuell werden in der Wohngeldstelle insg. 690 Überstunden vor sich her getragen. Die Höhe fällt von Sachbearbeiter/in zu Sachbearbeiter/in unterschiedlich aus, da manche aufgrund familiärer Verpflichtungen weniger Überstunden machen können als andere. Dies entspricht einer durchschnittlichen Überstundenanzahl pro Mitarbeiter/in (einschl. Sachgebietsleiterin und Abteilungsleiter sowie Teilzeitkräften) von 86 Stunden.
(Beschäftiget aktuell: 1 SGL + 5 SB VZ und SB 20 Stunden) + Abteilungsleitung)


6.         Gerne soll auch darüber berichtet werden, wie oft sich die gesetzlichen Grundlagen des Wohngeldes verändern.

Das Wohngeld ist zwischenzeitlich zu einer der vorrangigen Sozialleistungen in unserem Leistungssystem geworden. Hierzu haben u.a. auch die laufenden Gesetzesänderungen mit ihren massiven positiven Auswirkungen für die Leistungsberechtigten beigetragen.
Wohngeld nimmt inzwischen gemeinsam mit SGB II eine „Führungsposition“ im Bereich der Sozialleistungen ein. Diese Stellung wird künftig mit den erfolgten und noch anstehenden Gesetzesänderungen weiter ausgebaut werden.

Letztmalig erfolgte eine Gesetzesanpassung im Bereich Wohngeld zum 01.01.2021 mit dem sog. CO²-Bepreisungsgesetz. Diese Änderung dient der Entlastung der Empfänger/innen bei den Heizkosten.
Auch diese kleinere Anpassung führte dazu, wie bereits 2020, dass der komplette Bestand an laufenden Wohngeldempfängern/innen neu zu berechnen war und es mussten für alle entsprechend neue Bescheide erlassen werden. Dies bedeutete erneut einen sehr großen zusätzlichen Arbeitsaufwand für die Sachbearbeiter/innen.

Ebenso wurde zum 01.01.2021 das Grundrentengesetz in Kraft gesetzt. Dies wird ebenfalls noch merkliche Auswirkungen auch auf den Bereich Wohngeld haben. Sobald die Deutsche Rentenversicherung Bescheinigungen für die Grundrentenzeiten ausstellen kann (voraussichtlich ab Mitte 2021), muss dann über die Wohngeldleistungen rückwirkend zum 01.01.2021 neu entschieden werden. Dies wird erneut zu massiven Neuberechnungen mit Rückrechnungen führen und somit die Sachbearbeiter/innen deutlich mehr belasten.
 
Bereits zum 01.01.2020 ist das Wohngeldstärkungsgesetz (WoGStärkG) in Kraft getreten. Hierbei handelt es sich um eine sehr große Gesetzesänderung mit entsprechend deutlicheren Auswirkungen, da die letzte Wohngeldanpassung schon 4 Jahre zurücklag (01.01.16). Seitdem sind die Wohnkosten und die Verbraucherpreise deutlich gestiegen und werden voraussichtlich weiter steigen.

Wesentliche Änderungen:


-Neue Wohngeldformel
- Mietstufenerhöhung von III auf IV

 

Personenzahl

Stadt Fürth bis 31.12.2019

in der Mietstufe III

Stadt Fürth seit dem 01.01.2020 in der Mietstufe IV

 

1

390,00 €

478,00 €

 

2

473,00 €

579,00 €

 

3

563,00 €

689,00 €

 

4

656,00 €

803,00 €

 

5

750,00 €

918,00 €

 

jede weitere Person

+ 91,00 €

+ 111,00 €

 


-
Dynamisierung des WG (erstmalig zum 01.01.2022)

Mit dieser Leistungserhöhung wurde sichergestellt, dass das Wohngeld die Rolle als vorrangiges und den Leistungen nach SGB II und XII vorgelagertes Leistungssystem einnimmt. Die bereits erwähnten Steigerungszahlen sind hauptsächlich auf diese Gesetzesänderung zurückzuführen.


Weitere anstehende Herausforderungen:

 

+ Umstellung auf die E-Akte
+ Digitalisierungsoffensive im Bereich Wohngeld  – Digitale Unterschrift und Antrag sind bereits Pilotprojekte



 

Zusammenfassung:

 

Wohngeld ist eine Transferleistung, die allen Bürgerinnen und Bürgern mit niedrigerem Einkommen eine Teilhabe am Wohnungsmarkt ermöglichen soll. Hierbei soll ein Bezug von Arbeitslosengeld II vermieden werden. Daher ist es umso wichtiger, dass ein Wohngeldbezug reibungslos klappt. Aufgrund der Pandemie sind einige Bürgerinnen und Bürger in eine finanzielle Schieflage geraten. Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld I, und andere finanzielle Einbußen bei Selbstständigen machen einen Wohngeldbezug für diese immer wahrscheinlicher.

 

Mit dem CO²-Bepreisungsgesetz trat mit Beginn des Jahres 2021 eine neue Wohngeldanpassung in Kraft. Hier müssen alle schon bestehenden Bescheide überprüft und nachgebessert werden. Im Verlauf des Jahres müssen sehr viele Bescheide aufgrund der Rentenanpassung und der Grundrente erneut überprüft und geändert werden.

 

Alle diese Veränderungen wirken sich auf die Arbeit und nicht zuletzt auf die Bearbeitungszeit der Wohngeldstelle aus, daher ist diese in den Blick zu nehmen und gegebenenfalls zu handeln.