Der Ausschuss nimmt Kenntnis von der Bestandserfassung der Fahrrad- und Rollerabstellanlagen in Schulen und städtischen Kindertagesstätten.

 

Die Verwaltung wird beauftragt beginnend ab dem Haushalt 2022 jährlich eine Pauschale in Höhe von 25.000 € für Fahrradabstellanlagen in Schulen zu melden, eine entsprechende Prioritätenliste in Absprache mit den jeweiligen Schulen und den zu beteiligenden Dienststellen zu erstellen und die festgestellten Defizite sukzessive zu beseitigen.

 

Bei den städtischen Kindertagesstätten erfolgen die notwendigen Nachrüstungen aus dem GWF-Sonderbudget des Grünflächenamts.