Der Bau- und Werkausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Errichtung einer Umweltspur zwischen Schwabacher Straße und Pickertstraße, die auch für den Radverkehr freigegeben wird.

 


Der nachstehende Beschluss steht unter Vorbehalt, da das zuständige Straßenverkehrsamt diese Umweltspur für nicht rechtmäßig erachtet.

 

Das SvA und Ref. III werden beauftragt, die Rechtmäßigkeit des Beschlusses zu prüfen und – im Falle fortgesetzter Ablehnung – den Beschluss der Rechtsaufsichtsbehörde zur abaschließenden Prüfung vorzulegen.