Sitzung: 29.07.2021 StR/134/2021
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 48, Nein: 0, Anwesend: 48, Persönlich beteiligt: 0
Vorlage: JgA/0534/2021
Der
Stadtrat nimmt den Bericht zur Kindertagesstätten-Versorgung am 31.12.2019 und
zur voraussichtlichen Kindertagesstätten-Versorgung 2022 und 2025 zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt,
1. im Bereich der Kinderkrippen für die Stadtteile, in denen nach der vom Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten am 02.10.2013 und vom Stadtrat am 20.11.2013 als Zielvorgabe beschlossenen Mindestbedarfsquote von Betreuungsplätzen für 40,6 % aller unter Dreijährigen, davon Kinderkrippenplätze für 34,5 % aller unter Dreijährigen, noch Kinderkrippenplätze fehlen (Bezirke 02, 04, 07, 09, 10, 12, 15 und 18) zusätzliche Kinderkrippenprojekte in Kombination mit Kindergärten zu entwickeln und den Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.
2. im Bereich der Tagespflege die quartalsmäßige Berichterstattung durch das Familienbüro fortzusetzen, damit unabhängig von den nach den Pflegeerlaubnissen zugelassenen und bedarfsgerechten 269 Tagespflegeplätzen weiterhin ein quartalsmäßiger Überblick über die tatsächlich belegten bzw. nicht belegten und als Reservepotenzial noch verfügbaren Tagespflegeplätze besteht.
3. im Bereich der Kindergärten für die Stadtteile, in denen Kindergartenplätze fehlen (Bezirke 03, 07, 09, 14, 17 und 18) und auch keine ausreichenden Ausgleichsmöglichkeiten in benachbarten Stadtteilen vorhanden sind, Projektvorschläge zur Neuschaffung von Kindergartenplätzen zu entwickeln und den Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.
4.
im Bereich
der Kinderhorte und der schulischen Betreuungsangebote für die Stadtteile,
in denen gemessen an der am 22.07.2020 beschlossenen Zielvorgabe von
Betreuungsplätzen für 70 % aller Sechseinhalb- bis unter Elfjährigen bis zum
Jahr 2025 mit fehlenden Plät
zen (Bezirke
01, 02, 03, 05, 07, 11, 12, 13 und 14) zu rechnen ist, zwischen Referat I
und Referat IV abgestimmte Vorschläge zur Bedarfsdeckung zu entwickeln und den
Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.