Sitzung: 01.10.2021 UA/054/2021
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Anwesend: 15
Vorlage: Abf/0175/2021
Der Umweltausschuss empfiehlt, der Stadtrat beschließt die
Änderungen der Satzung über die städtische Abfallwirtschaft, der Satzung über
die Erhebung von Gebühren für Leistungen der städtischen Abfallwirtschaft sowie
die Betriebsordnungen für die Recyclinghöfe Atzenhof und Süd sowie den
Kompostplatz Burgfarrnbach einschließlich Anhängen gemäß Anlagen.
An den Synopsen zur
Änderung der Betriebsordnungen (Recyclinghöfe und Kompostplatz) sind folgende
Änderungen vorzunehmen:
Alle
Betriebsordnungen: Die
flexiblen Rückstauregelungen bei den Öffnungszeiten (§ 4 bzw. § 3 Abs. 2 Satz
2) werden gestrichen.
Betriebsordnung
Recyclinghof Atzenhof:
Vorbehaltlich der Zustimmung durch den Personalrat werden die
Regelöffnungszeiten wie folgt abgeändert:
Montag bis Freitag
8-12 Uhr, 13-16 Uhr, Samstag 8-13 Uhr
Betriebsordnung
Recyclinghofes Süd:
Kostenfreie Anlieferung von 300l Grüngut und bis zu 3 Stück
Nachtspeicherheizgeräten je Tag werden ermöglicht.
Herr Stadtrat Schönweiß erklärt, dass er die Änderung der Gebührensatzung
ablehne, den Gesamtbeschluss mit diesem
Protokollvermerk jedoch mittrage.
Weiterhin wird auf Anregung Stadtrat Riedel geprüft, ob ggf.
·
in
der Abfallwirtschaftsatzung § 17 Abs. 2 komplett entfallen könnte,
·
in
den Regelungen zu den Öffnungszeiten der Name der städtischen Publikation
„INFÜ“ entfallen sollte.