Der Umweltausschuss empfiehlt, der Stadtrat beschließt die Änderungen der Satzung über die städtische Abfallwirtschaft, der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen der städtischen Abfallwirtschaft sowie die Betriebsordnungen für die Recyclinghöfe Atzenhof und Süd sowie den Kompostplatz Burgfarrnbach einschließlich Anhängen gemäß Anlagen.

 

An den Synopsen zur Änderung der Betriebsordnungen (Recyclinghöfe und Kompostplatz) sind folgende Änderungen vorzunehmen:

Alle Betriebsordnungen: Die flexiblen Rückstauregelungen bei den Öffnungszeiten (§ 4 bzw. § 3 Abs. 2 Satz 2) werden gestrichen.

Betriebsordnung Recyclinghof Atzenhof: Vorbehaltlich der Zustimmung durch den Personalrat werden die Regelöffnungszeiten wie folgt abgeändert:

Montag bis Freitag 8-12 Uhr, 13-16 Uhr, Samstag 8-13 Uhr

Betriebsordnung Recyclinghofes Süd: Kostenfreie Anlieferung von 300l Grüngut und bis zu 3 Stück Nachtspeicherheizgeräten je Tag werden ermöglicht.

 


Herr Stadtrat Schönweiß erklärt, dass er die Änderung der Gebührensatzung ablehne, den Gesamtbeschluss mit diesem Protokollvermerk jedoch mittrage.

Weiterhin wird auf Anregung Stadtrat Riedel geprüft, ob ggf.

·         in der Abfallwirtschaftsatzung § 17 Abs. 2 komplett entfallen könnte,

·         in den Regelungen zu den Öffnungszeiten der Name der städtischen Publikation „INFÜ“ entfallen sollte.