1.Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den Feststellungsbeschluss für die Flächennutzungsplanänderung Nr. 2020.20 einschließlich Begründung und Umweltbericht zu fassen.

2. Der Stadtrat beschließt unter der zugrundeliegenden Gesamtabwägung die Flächennutzungsplanänderung Nr. 2020.20 einschließlich der Begründung und des Umweltberichtes.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen nach dem Feststellungsbeschluss das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

4. Das Baureferat wird beauftragt, die Flächennutzungsplanänderung Nr. 2020.20 nach dem Feststellungsbeschluss der Regierung von Mittelfranken gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen.