Der Stadtrat beschließt die Änderungen der Satzung über die städtische Abfallwirtschaft, der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen der städtischen Abfallwirtschaft sowie die Betriebsordnungen für die Recyclinghöfe Atzenhof und Süd sowie den Kompostplatz Burgfarrnbach einschließlich Anhängen gemäß Anlagen.

 

Bestandteil des Beschlusses sind die nach der Beschlussfassung des Umweltausschusses angepassten Anlagen.