Der Empfehlung des Ältestenrates entsprechend wird folgende Passage aus dem Stadtratsbeschluss zu den Corona bedingten Regelungen in städtischen Gremien vom 20.05.2021 unter TOP 5.1 (Beschluss Nr. 0321) ersatzlos gestrichen:

 

„Die Testpflicht besteht vorbehaltlich einer 7-Tage-Inzidenz von größer/gleich 50 am Ladungstag der jeweiligen Sitzung. Maßgebend ist hier der vom Robert-Koch-Institut veröffentlichte Wert.“