1. Der Bericht über die Fahrradabstellanlagen im Stadtgebiet wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die Vorplanungen zu Fahrradabstellanlagen an S- Bahn-Haltestellen im Rahmen der    Bike-und-Ride-Offensive der DB werden zur Kenntnis genommen.
  3. Das Konzept zu den Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Straßenraum wird um Überdachungen erweitert und im I. Quartal 2022 zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

 

Hinweis:

Die Stellplatzsatzung der Stadt Fürth wird auch bzgl. der Richtlinien zu den Fahrradabstellplätzen in Quantität und Qualität überarbeitet. Die Vorlage der modifizierten Satzung erfolgt im I. Quartal 2022.

 


Der Bau- und Werkausschuss bittet die Verwaltung um Beachtung, dass überdachte Fahrradabstellanlagen nur dort realisiert werden sollen, wo Fahrräder über einen längeren Zeitraum stehen bleiben und wo sie das Stadtbild nicht störend beeinflussen.