Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 46, Nein: 0, Anwesend: 46

1.    Das Finanzreferat wird ermächtigt, die nach der Haushaltssatzung 2022 vorgesehenen Kreditaufnahmen

 

für den Haushalt der Stadt Fürth in Höhe von                                                      10.500.000

                                                                                                                                                                                                                     

nach Maßgabe der rechtsaufsichtlichen Genehmigung der Regierung von Mittelfranken bei Bedarf zu tätigen.

 

Während der Zeit der vorläufigen Haushaltsführung (Art. 69 GO) erstreckt sich die Ermächtigung

 

für den Haushalt der Stadt Fürth auf einen Betrag von                                         3.000.000 €

 

Über die Kreditaufnahme im Einzelfall ist dem Stadtrat zu berichten.

 

2.    Das Finanzreferat wird ermächtigt, die nach der Haushaltssatzung 2022 vorgesehenen Kassenkreditaufnahmen

 

a) für den Haushalt der Stadt Fürth in Höhe von                                                           70.000.000 €

b) für das Sondervermögen Städtisches Altenpflegeheim in Höhe von                          1.750.000

c) für das Sondervermögen Gebäudewirtschaft Fürth in Höhe von                                   500.000

 

 

bei Bedarf zu tätigen.