Die Wertgrenzen im § 3 Abs. 1 Nrn. 8, 9, 10, 11, 15 und 24 der Geschäftsordnung für den Stadtrat Fürth (GeschO), ab denen die Zuständigkeit auf den Stadtrat übergeht, werden von 250.000 Euro auf 500.000 Euro angehoben.

 

Die in der Anlage beigefügte Geschäftsordnung für den Fürther Stadtrat vom 22. Dezember 2022 wird hiermit erlassen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Geschäftsordnung außer Kraft. Die geänderte Geschäftsordnung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Referat V wird beauftragt, die Vergaberichtlinien der Stadt Fürth (VgaRi) an die geänderten Wertgrenzen anzupassen.