1.         Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt die förmliche Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 473 „Flurbereich westlich von Vach“ mit den in der Vorlage genannten Zielsetzungen.

 

2.         Der genaue Geltungsbereich ist der Anlage zu entnehmen.

 

3.         Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen und das Verfahren durchzuführen.