Der Kulturausschuss beschließt die vorgelegten Änderungen der Kriterien zur Atelierförderung. Zusätzlich wird der 1. Satz bei Zuschussbemessung „Es können mindestens 5 Künstlerinnen und Künstler mit Atelierkostenzuschüssen gefördert werden.“ gestrichen.


Im Gegensatz zur Vorlage wird ein Beschluss gefasst.