Beschluss: mit Mehrheit beschlossen

Abstimmung: Ja: 40, Nein: 2, Anwesend: 42, Persönlich beteiligt: 0

Regelungen für Gremiumsmitglieder

Die Teilnahme an Sitzungen städtischer Gremien, also Stadtrats-, Ausschuss-, Beirats- und Kommissionssitzungen, ist ehrenamtlichen, berufsmäßigen sowie sonstigen Gremiumsmitgliedern ab dem 18.02.2022 grundsätzlich nur noch nach Vorlage eines gültigen „3G“-Nachweises bezogen auf das Coronavirus SARS-CoV-2 möglich.

Personen, die einen Testnachweis für die Sitzungsteilnahme benötigen, sind eigenverantwortlich dafür zuständig, sich testen zu lassen.

Für die ehrenamtlichen und berufsmäßigen Stadtratsmitglieder wird eine Liste über die Befreiung von der Nachweispflicht geführt und an die Sitzungsverantwortlichen verteilt.

 

Regelungen für die Öffentlichkeit

Die Teilnahme an Sitzungen städtischer Gremien, also Stadtrats-, Ausschuss-, Beirats- und Kommissionssitzungen, ist Personen der Öffentlichkeit ab dem 18.02.2022 grundsätzlich nur noch nach Vorlage eines gültigen „3G“-Nachweises bezogen auf das Coronavirus SARS-CoV-2 möglich.

Personen, die einen Testnachweis für die Sitzungsteilnahme benötigen, sind eigenverantwortlich dafür zuständig, sich testen zu lassen.

 

Regelungen für die Verwaltung

Städtischen Beschäftigten ist die Teilnahme grundsätzlich nur mit einem gültigen Nachweis bezogen auf das Coronavirus SARS-CoV-2 möglich, der den aktuell gültigen arbeitsrechtlichen Bestimmungen zur Nachweispflicht entspricht. Die Nachweiskontrolle obliegt den Dienststellen der Beschäftigten.

 

Allgemeine Regelungen

Zulässige Tests auf den Coronaviruserreger SARS-CoV-2 sind neben PCR-Tests auch PoC-Antigen-Schnelltests, also solche Antigen-Schnelltests, die bei einer offiziellen Teststelle vor Ort (PoC = Point of Care) durch geschultes Personal durchgeführt und ausgewertet werden.

 

PCR-Tests dürfen höchstens 48 Stunden vor Sitzungsbeginn, PoC-Antigen-Schnelltests höchsten 24 Stunden vor Sitzungsbeginn durchgeführt worden sein.

 

Antigen-Selbsttests sind nicht zulässig. Bei den jeweiligen Sitzungen werden von Seiten der Stadt Fürth keine Antigen-Selbsttests unter Aufsicht angeboten.

 

Allen Personen, die keinen gültigen Nachweis entsprechend den oben genannten Vorgaben erbringen können, kann der Zugang zu den Sitzungsräumlichkeiten vom Vorsitzenden verwehrt werden, bei Gremiumsmitgliedern mit Zustimmung des Gremiums.

 

Die Sitzungsverantwortlichen der jeweiligen Gremien sind für die Nachweiskontrolle und die Vorsitzenden für die Durchsetzung der Regelungen verantwortlich.

 

Die unter TOP 10 -ö- in der Sitzung vom 02.12.2021 beschlossenen Regelungen zur Teilnahme an Sitzungen städtischer Gremien (Beschlussvorlage: Käm/0858/2021) werden ab dem 18.02.2022 aufgehoben, unberührt hiervon bleibt die Anordnung zum Tragen einer Maske mit mindestens der Schutzklasse FFP2 während der Teilnahme an Sitzungen städtischer Gremien.


TOP 7 -ö- wird nach TOP 7.1 -ö- und TOP 7.2 -ö- behandelt.

Hiermit besteht Einverständnis.