Sitzung: 16.02.2022 FVA/120/2022
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15
Vorlage: Käm/0875/2022
Der Übertragung von Haushaltsausgaberesten (HAR) in Höhe von 73.450.000 € (Anlage 2) und der Haushaltseinnahmereste (HER) in Höhe von 9.355.880 € (Anlage 3) sowie der zweckgebundenen Rücklagenzuführung in Höhe von 2.545.860 € wird zugestimmt.
Die Rücklagenzuführung (Anlage 2 Spalte 3) erfolgt gemäß der in der Vorlage beschriebenen Verfahrensweise. Die Anlagen 2 + 3 sind Bestandteil dieses Beschlusses.