TOP 15.1.1 -ö- wird gemeinsam mit TOP 15.1 -ö- behandelt.

Hiermit besteht Einverständnis.

 

Auf Nachfrage von Herrn Stadtrat Fuchs (SPD) sichert die Baureferentin zu:

 

Antworten auf Frage 1:

Die Festsetzungen werden die bereits im LOI und in der Vorlage aufgeführten Themen beinhalten, insbesondere zu drei großen Bereichen, Energieversorgung, Überflutungsschutz und Sozialer Wohnungsbau. Zur Energieversorgung wir die Flächen für das geplante BHKW und der Pflicht zur flächendeckenden Anbringung von PV-Anlagen auf Gebäuden festgesetzt.

 

Der Bereich des Überflutungsschutzes umfasst in den geplanten Festsetzungen die Oberkante der Fertigfußböden, die Zisternenpflicht, Versickerungs- und Retentionsflächen und Mulden, zudem Fassaden- und Dachbegrünungen.

 

Zudem wird zur Sicherstellung der sozialen Durchmischung der bereits im LOI zugesagt Anteil an geförderten Wohnungsbau in Höhe von 20 % auch für allen weiteren Flächen, die für Mehrfamilien und Geschosswohnungsbau vorgesehen sind, festgesetzt.

 

 

Antworten auf Frage 2:

Die Antwort auf Frage 1 beinhaltet bereit die Antworten auf diese Frage. Lediglich das Thema Carsharing, wird noch geprüft. Soweit eine Festsetzung erfolgen kann, wird diese aufgenommen.

 

 

Antwort auf Frage 3:

Die Zusage aus der Sitzung im Juli 2021 wird bekräftigt. Die Verwaltung wird sobald als möglich auf die Anwohner zugehen.