Sitzung: 23.03.2022 BSS/034/2022
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Anwesend: 0, Persönlich beteiligt: 0
Vorlage: SzA/0229/2022
Der Beirat für Sozialhilfe, Sozial- und Seniorenangelegenheiten empfiehlt die Einsetzung einer innerstädtischen „Koordinierungsgruppe Inklusion“ zur Umsetzung des Aktionsplans und der UN-Behindertenrechtskonvention. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Koordinierungsgruppe „Inklusion“ unter Federführung des Sozialreferats und gegebenenfalls des Direktoriums einzusetzen
Frau Kirchner gibt
einen Rückblick auf die Umsetzung des Aktionsplans Inklusion und zum
schriftlichen Bericht vom November 2021 (siehe Protokoll). Der Aktionsplan
enthält den Auftrag an die Verwaltung zur Umsetzung. Hierfür braucht es der
Festlegung von Handlungsempfehlungen, Aufstellung eines Zeitplans und die
Hinwirkung auf Bereitstellung der hierfür erforderlichen Haushaltsmittel.
Die Umsetzung des
Aktionsplanes läuft in den einzelnen Bereichen der Stadtverwaltung sehr
unterschiedlich. Gut läuft es bisher in den Bereichen Kultur, Sport und
Freizeit.
Dagegen gibt es
Bereiche, die zum Teil überhaupt noch nicht bearbeitet wurden, obwohl es gerade
hochpriorisierte Maßnahmen betrifft. Trotz vielfacher Bemühungen ist die Stadt
von einer barrierefreien Verwaltung oder gar einer barrierefreien Stadt noch
weit entfernt. Zusätzlich sieht sich die Beauftragte für die Belange von
Menschen mit Behinderungen nicht in der Lage diese Aufgaben allein anzugehen.
Dies geht in vielen Fällen nur Referatsübergreifend, teilweise sind 2-3
Dienststellen zuständig. Insofern bedarf es einer Vernetzung. Zusätzlich
brauchen auch die Ämter und Dienststellen einen klaren Auftrag. Denkbar ist,
auch wieder Vernetzungsforen einzurichten.
Grundsätzlich handelt es sich bei der Koordinierungsgruppe um eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe. Der Verwaltung soll die Chance gegeben werden zu arbeiten und Strukturen zu entwickeln. Der Behindertenrat wird, soweit erforderlich, immer einbezogen, aber dem Prozess ist es nicht dienlich, wenn der Zweck dieser Koordinierungsgruppe überhöht wird. Insofern soll diese eben kein offizielles Beschlussgremium mit Stimmrechten etc. sein.