Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Anwesend: 0, Persönlich beteiligt: 0

Der Beirat für Sozialhilfe, Sozial- und Seniorenangelegenheiten empfiehlt die Einsetzung einer innerstädtischen „Koordinierungsgruppe Inklusion“ zur Umsetzung des Aktionsplans und der UN-Behindertenrechtskonvention. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Koordinierungsgruppe „Inklusion“ unter Federführung des Sozialreferats und gegebenenfalls des Direktoriums einzusetzen


Frau Kirchner gibt einen Rückblick auf die Umsetzung des Aktionsplans Inklusion und zum schriftlichen Bericht vom November 2021 (siehe Protokoll). Der Aktionsplan enthält den Auftrag an die Verwaltung zur Umsetzung. Hierfür braucht es der Festlegung von Handlungsempfehlungen, Aufstellung eines Zeitplans und die Hinwirkung auf Bereitstellung der hierfür erforderlichen Haushaltsmittel.

 

Die Umsetzung des Aktionsplanes läuft in den einzelnen Bereichen der Stadtverwaltung sehr unterschiedlich. Gut läuft es bisher in den Bereichen Kultur, Sport und Freizeit.

Dagegen gibt es Bereiche, die zum Teil überhaupt noch nicht bearbeitet wurden, obwohl es gerade hochpriorisierte Maßnahmen betrifft. Trotz vielfacher Bemühungen ist die Stadt von einer barrierefreien Verwaltung oder gar einer barrierefreien Stadt noch weit entfernt. Zusätzlich sieht sich die Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen nicht in der Lage diese Aufgaben allein anzugehen. Dies geht in vielen Fällen nur Referatsübergreifend, teilweise sind 2-3 Dienststellen zuständig. Insofern bedarf es einer Vernetzung. Zusätzlich brauchen auch die Ämter und Dienststellen einen klaren Auftrag. Denkbar ist, auch wieder Vernetzungsforen einzurichten.

 

Grundsätzlich handelt es sich bei der Koordinierungsgruppe um eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe. Der Verwaltung soll die Chance gegeben werden zu arbeiten und Strukturen zu entwickeln. Der Behindertenrat wird, soweit erforderlich, immer einbezogen, aber dem Prozess ist es nicht dienlich, wenn der Zweck dieser Koordinierungsgruppe überhöht wird. Insofern soll diese eben kein offizielles Beschlussgremium mit Stimmrechten etc. sein.