Vor der Abstimmung über die Projektgenehmigung werden dem Stadtrat die Einwendungen im Bebauungsplan-Verfahren vollumfänglich vorgelegt bzw. in den nicht öffentlichen Bereich des Sitzungssystems eingestellt.


TOP 16.1 -ö- wird vor TOP 16 -ö- zur Abstimmung gestellt.

Hiermit besteht Einverständnis.