Der Bau- und Werkausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis, fasst jedoch noch keinen Beschluss, da sich seitens der Mitglieder des BWA zum jetzigen Zeitpunkt und den bisher vom Investor vorgelegten Unterlagen keine Meinung gebildet werden kann.. Die Thematik wird  im Baukunstbeirat und im Baubeirat behandelt werden, anschließend wird eine Wiedervorlage im Bau- und Werkausschuss erfolgen