Nachtrag: 26.04.2022
Sitzung: 27.04.2022 FVA/122/2022
Beschluss: mit Mehrheit abgelehnt
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 10, Anwesend: 14
Vorlage: Rf. III/0178/2022
Der Antrag wird abgelehnt. Der Vorschlag der Verwaltung, die Vorschrift des § 4 Abs. 6 lit. j) der Grünanlagensatzung mit besonderem Augenmaß im Sinne des Antrages zu vollziehen, wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Es wird auf Beschluss unter TOP 11 verwiesen.