Nachtrag: 26.04.2022

Beschluss: mit Mehrheit abgelehnt

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 10, Anwesend: 14

Der Antrag wird abgelehnt. Der Vorschlag der Verwaltung, die Vorschrift des § 4 Abs. 6 lit. j) der Grünanlagensatzung mit besonderem Augenmaß im Sinne des Antrages zu vollziehen, wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

 


Es wird auf Beschluss unter TOP 11 verwiesen.