Sitzung: 01.06.2022 StR/143/2022
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 46, Nein: 0, Anwesend: 46, Persönlich beteiligt: 0
Vorlage: Käm/0889/2022
Der
Baukostenzuschuss für Neu-/Um- und Erweiterungsbauten sowie Generalsanierungen
von Kindertageseinrichtungen wird von 90% auf 100% der nach den FAZR
(Richtlinie über die Zuweisungen des Freistaates Bayern zu kommunalen
Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich) förderfähigen Kosten erhöht.
Die
Anschaffung von Ausstattungsgegenständen im Rahmen der geförderten Baumaßnahmen
wird mit 100% der tatsächlich angefallenen Kosten bezuschusst, maximal jedoch
mit 1.000 € pro Kita-Platz bei Maßnahmen bei denen „neue“ Plätze geschaffen
werden, bei allen anderen Maßnahmen mit maximal 500 € pro Kita-Platz.
Die
städtische Richtlinie für Investitionskostenförderung von
Kindertageseinrichtungen tritt zum 01.06.2022 in Kraft und ersetzt die
bestehende Richtlinie vom 27.05.2020. Die Richtlinie ist vorerst befristet bis
30.06.2024.
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel sowie bei einer für die Stadt Fürth gleichbleibenden Förderkulisse nach Art. 10 BayFAG.