Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 46, Nein: 0, Anwesend: 46, Persönlich beteiligt: 0

Der Baukostenzuschuss für Neu-/Um- und Erweiterungsbauten sowie Generalsanierungen von Kindertageseinrichtungen wird von 90% auf 100% der nach den FAZR (Richtlinie über die Zuweisungen des Freistaates Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich) förderfähigen Kosten erhöht.

 

Die Anschaffung von Ausstattungsgegenständen im Rahmen der geförderten Baumaßnahmen wird mit 100% der tatsächlich angefallenen Kosten bezuschusst, maximal jedoch mit 1.000 € pro Kita-Platz bei Maßnahmen bei denen „neue“ Plätze geschaffen werden, bei allen anderen Maßnahmen mit maximal 500 € pro Kita-Platz.

 

Die städtische Richtlinie für Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen tritt zum 01.06.2022 in Kraft und ersetzt die bestehende Richtlinie vom 27.05.2020. Die Richtlinie ist vorerst befristet bis 30.06.2024.

 

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel sowie bei einer für die Stadt Fürth gleichbleibenden Förderkulisse nach Art. 10 BayFAG.