Sitzung: 30.06.2022 FVA/124/2022
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15
Vorlage: JgA/0584/2022
Der
Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten/der Stadtrat nimmt den
Bericht zur Kindertagesstätten-Versorgung am 31.12.2020 und zur
voraussichtlichen Kindertagesstätten-Versorgung 2023 und 2026 zur Kenntnis. Die
Verwaltung wird beauftragt,
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im Bereich der
Kinderkrippen für die Stadtteile, in denen nach der vom Ausschuss für
Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten am 02.10.2013 und vom Stadtrat am
20.11.2013 als Zielvorgabe beschlossenen Mindestbedarfsquote von
Betreuungsplätzen für 40,6 % aller unter Dreijährigen, davon
Kinderkrippenplätze für 34,5 % aller unter Dreijährigen, noch
Kinderkrippenplätze fehlen (Bezirke 02, 03, 04, 07, 09, 10, 12, 15, 17 und
18) zusätzliche Kinderkrippenprojekte nach Möglichkeit in Kombination mit
Kindergärten zu entwickeln und den Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.
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im Bereich der
Tagespflege die quartalsmäßige Berichterstattung durch das Familienbüro
fortzusetzen, damit unabhängig von den nach den Pflegeerlaubnissen zugelassenen
und bedarfsgerechten 269 Tagespflegeplätzen weiterhin ein quartalsmäßiger
Überblick über die tatsächlich belegten bzw. nicht belegten und als
Reservepotenzial noch verfügbaren Tagespflegeplätze besteht.
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im Bereich der
Kindergärten für die Stadtteile, in denen Kindergartenplätze fehlen (Bezirke 03, 07, 09, 14 und 18) und auch keine
ausreichenden Ausgleichsmöglichkeiten in benachbarten Stadtteilen vorhanden
sind, Projektvorschläge zur Neuschaffung von Kindergartenplätzen zu entwickeln
und den Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.
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im Bereich der
Kinderhorte und der schulischen Betreuungsangebote für die Stadtteile, in
denen auch bei schulorganisatorischer Kombination mit benachbarten Stadtteilen
gemessen an der am 22.07.2020 beschlossenen Zielvorgabe von Betreuungsplätzen
für 70 % aller Sechseinhalb- bis unter Elfjährigen in den Jahren 2023 und 2026
mit fehlenden Plätzen zu rechnen ist
(Bezirke 01, 02, 03+04, 05+06, 07+08, 11, 12+13, 14+15+16 und 18), zwischen
Referat I und Referat IV abgestimmte Vorschläge zur Bedarfsdeckung zu
entwickeln und den Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.
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bei der Umsetzung des mit Schuljahresbeginn 2026/27
für einzuschulende Kinder in Kraft tretenden und bis Schuljahresbeginn 2029/30
alle vier Jahrgangsstufen der Kinder im Grundschulalter umfassenden Rechtsanspruchs
auf Ganztagsbetreuung von einem zu erwartenden Gesamtbedarf für bis zu 92 %
aller Kinder im Grundschulalter auszugehen und dem Stadtrat ein Stufenkonzept
zur Beschlussfassung vorzulegen, sobald die abschließenden landesrechtlichen Regelungen zu den
Raumgrößen, zur Raumgestaltung, zu den Außenflächen, zum Personalschlüssel, zu
den Qualifikationsanforderungen für das Personal, zur Personal- und
Betriebskostenförderung sowie zu den Bildungs- und Betreuungskonzepten bekannt
sind.