Sitzung: 20.07.2022 BWA/133/2022
Beschluss: Antrag/Anfrage erledigt
Die Verwaltung nimmt wie folgt zu den gestellten Fragen Stellung:
1.
Wie sieht die
grundsätzliche Position der Fürther Stadtverwaltung zu Solaranlagen in
denkmalgeschütztem Umfeld aus?
Die Untere
Denkmalschutzbehörde steht Anträgen auf die Errichtung von PV- und
Solarthermieanlagen in denkmalgeschützten Bereichen unvoreingenommen gegenüber.
Sie werden bereits jetzt auch auf Denkmälern zugelassen, vorwiegend auf
straßenabgewandten Seiten, auf Nebengebäude und im Innenhof. Bisher erfolgt in
jedem Falle ein wohlwollende Einzelfallprüfung nach den üblichen,
denkmalfachlichen Maßstäben in Abstimmung mit der Stadtheimatpflegerin und dem
Blfd, die beiden diesem Thema sehr offen gegenüber stehen.
2.
Gibt es interne
Regelungen, beispielsweise festgelegte Kriterien oder einen abgestimmten
Korridor, was für genehmigungsfähig gehalten wird?
Anlagen werden
nach einer verwaltungsintern entwickelten Richtschnur aus dem Jahr 2019
beurteilt. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege ist derzeit dabei, eine
Richtlinie für den Umgang mit PV-/Solarthermieanlagen zu entwickeln. Nähere
Inhalte sind noch nicht bekannt.
Einen „abgestimmten Korridor gibt
es in Fürth nicht, jede beantragte Maßnahme wird im Einzelfall nach o.g.
Richtschnur geprüft. Diese wird seitens der Baf auch an die aktuelle
Entwicklung angepasst werden.
3.
Wie oft wurden
bereits PV- oder Solarthermie-Installationen auf Dächern von denkmalgeschützten
Gebäuden angefragt?
Eine überschlägige Ermittlung für den Zeitraum 2000 bis 2022 ergab eine Fallzahl von ca. 130 Anfragen. Aktuell ist eine stark steigende Tendenz zu erkennen.
4.
Wie oft wurden
solche Anfragen bisher genehmigt? Mit welchen Begründungen wurden Anträge
abgelehnt?
Die genaue Anzahl ist kurzfristig
nicht zu ermitteln. Ablehnungen erfolgen i.d.R. nicht, zumeist gelingt es, mit
den Antragstellern eine denkmalverträgliche Lösung zu finden.
5.
Welche
Konflikte und Probleme gibt es im Genehmigungsprozess? Mit welchen Hindernissen
hat die Verwaltung bei beabsichtigten Genehmigungen zu kämpfen?
Teilweise aufwendige Abstimmungsverfahren
wegen denkmalfachlicher Problemstellungen. Hindernisse bei beabsichtigten
Genehmigungen liegen nicht vor, Einwendungen seitens anderer städtischer
Stellen oder Dritter sind UDS nicht bekannt.
6.
Wie ist die
Position der Stadt zur angekündigten Änderung des Denkmalschutzgesetzes,
künftig Solaranlagen nur noch auf den 100 wichtigsten Denkmälern ausschließen
zu wollen?
Der Pressemitteilung der
Bayerischen Staatskanzlei vom 28.06.2022 ist zu entnehmen, dass lediglich bei
Windenergieanlagen eine denkmalfachliche Prüfung auf die 100 bayernweit
„besonders landschaftsprägenden Denkmäler“ begrenzt werden soll.
7.
Wie bereitet
sich die Verwaltung inhaltlich auf die Änderungen des bayerischen
Denkmalschutzgesetzes vor?
Mit Bekanntgabe der entsprechenden
Änderungen werden diese selbstverständlich umgesetzt, dies in enger Abstimmung
mit der Fachbehörde (BLfD).
Die Ausführungen der Baureferentin werden wohlwollend zur Kenntnis genommen.