Die Verwaltung nimmt wie folgt zu den gestellten Fragen Stellung:

 

1.    Wie sieht die grundsätzliche Position der Fürther Stadtverwaltung zu Solaranlagen in denkmalgeschütztem Umfeld aus?

 

Die Untere Denkmalschutzbehörde steht Anträgen auf die Errichtung von PV- und Solarthermieanlagen in denkmalgeschützten Bereichen unvoreingenommen gegenüber. Sie werden bereits jetzt auch auf Denkmälern zugelassen, vorwiegend auf straßenabgewandten Seiten, auf Nebengebäude und im Innenhof. Bisher erfolgt in jedem Falle ein wohlwollende Einzelfallprüfung nach den üblichen, denkmalfachlichen Maßstäben in Abstimmung mit der Stadtheimatpflegerin und dem Blfd, die beiden diesem Thema sehr offen gegenüber stehen.

 

2.    Gibt es interne Regelungen, beispielsweise festgelegte Kriterien oder einen abgestimmten Korridor, was für genehmigungsfähig gehalten wird?

 

Anlagen werden nach einer verwaltungsintern entwickelten Richtschnur aus dem Jahr 2019 beurteilt. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege ist derzeit dabei, eine Richtlinie für den Umgang mit PV-/Solarthermieanlagen zu entwickeln. Nähere Inhalte sind noch nicht bekannt.

Einen „abgestimmten Korridor gibt es in Fürth nicht, jede beantragte Maßnahme wird im Einzelfall nach o.g. Richtschnur geprüft. Diese wird seitens der Baf auch an die aktuelle Entwicklung angepasst werden.

 

3.    Wie oft wurden bereits PV- oder Solarthermie-Installationen auf Dächern von denkmalgeschützten

Gebäuden angefragt?

 

Eine überschlägige Ermittlung für den Zeitraum 2000 bis 2022 ergab eine Fallzahl von ca. 130 Anfragen. Aktuell ist eine stark steigende Tendenz zu erkennen.

 

4.    Wie oft wurden solche Anfragen bisher genehmigt? Mit welchen Begründungen wurden Anträge abgelehnt?

 

Die genaue Anzahl ist kurzfristig nicht zu ermitteln. Ablehnungen erfolgen i.d.R. nicht, zumeist gelingt es, mit den Antragstellern eine denkmalverträgliche Lösung zu finden.

 

5.    Welche Konflikte und Probleme gibt es im Genehmigungsprozess? Mit welchen Hindernissen hat die Verwaltung bei beabsichtigten Genehmigungen zu kämpfen?

Teilweise aufwendige Abstimmungsverfahren wegen denkmalfachlicher Problemstellungen. Hindernisse bei beabsichtigten Genehmigungen liegen nicht vor, Einwendungen seitens anderer städtischer Stellen oder Dritter sind UDS nicht bekannt.

 

6.    Wie ist die Position der Stadt zur angekündigten Änderung des Denkmalschutzgesetzes, künftig Solaranlagen nur noch auf den 100 wichtigsten Denkmälern ausschließen zu wollen?

 

Der Pressemitteilung der Bayerischen Staatskanzlei vom 28.06.2022 ist zu entnehmen, dass lediglich bei Windenergieanlagen eine denkmalfachliche Prüfung auf die 100 bayernweit „besonders landschaftsprägenden Denkmäler“ begrenzt werden soll.

 

7.    Wie bereitet sich die Verwaltung inhaltlich auf die Änderungen des bayerischen Denkmalschutzgesetzes vor?

 

Mit Bekanntgabe der entsprechenden Änderungen werden diese selbstverständlich umgesetzt, dies in enger Abstimmung mit der Fachbehörde (BLfD).

 

Die Ausführungen der Baureferentin werden wohlwollend zur Kenntnis genommen.