Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss erteilt die Projektgenehmigung gem. Nr. 2.5 der Richtlinien für die Einleitung und Abwicklung städtischer Bauvorhaben zur Errichtung einer Umweltstation auf dem Gelände der Stadtförsterei.

Abweichend von Nr. 3.2.1 der Richtlinien für die Einleitung und Abwicklung städtischer Bauvorhaben wird das Referat III/Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz zur Durchführung der (Bau-)Maßnahmen ermächtigt.