Sitzung: 27.07.2022 StR/145/2022
Beschluss: mit Mehrheit beschlossen
Abstimmung: Ja: 45, Nein: 3, Anwesend: 48, Persönlich beteiligt: 0
Vorlage: BaF/0112/2022
Der Neufassung der Satzung über die
Herstellung und Bereithaltung von Kraftfahrzeugstellplätzen und Abstellplätzen
für motorisierte und nichtmotorisierte Fahrzeuge (Stellplatzsatzung) wird durch
den Stadtrat zugestimmt.
§ 5 Absatz 10 der Stellplatzsatzung wird
ersatzlos gestrichen. Hier gelten die gesetzlichen Regelungen des Gesetzes zum
Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die
Elektromobilität (GEIG).
In § 5 Absatz 11 der Stellplatzsatzung wird
das Wort „Stromanschluss“ durch „Leitungsinfrastruktur gem. GEIG“ ersetzt.
In Anlage 1 (Richtzahlenliste) zu § 2 Abs. 1
der Stellplatzsatzung Nr. 1.3 in der Spalte „Zahl der Abstellplätze” wird:
1. ergänzt: 1,5 Fahrradabstellplätze je
Wohnung >= 40 m² und <= 85 m² NUF12)
2. geändert: 2 Fahrradabstellplätze je Wohnung > 85 m² NUF12)
Nach ausführlicher
Beratung und Diskussion wird die Vorlage ergänzt um Änderungen in den Absätzen
10 und 11 des § 5 der Stellplatzsatzung sowie der Anlage 1 (Richtzahlenliste)
zu § 2 Abs. 1 der Stellplatzsatzung zur Abstimmung gestellt.
Hiermit besteht Einverständnis.